Fragen und Antworten zum Projekt Erdgasleitung 442

Was ist eigentlich geplant?

Welchen Umfang hat das Projekt? Wo befindet sich der Anfangs- und der Endpunkt der zu erneuernden Leitung?

Die Erneuerung umfasst sowohl die Hauptleitung von Limbach (bei Neuhaus am Rennweg) nach Niederhohndorf (bei Zwickau) als auch die einzelnen Anschlussleitungen. Genaues Kartenmaterial wird im Rahmen der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bereitgestellt und veröffentlicht.

 

In welchem Zeitraum findet die Maßnahme statt?

Geplanter Start 2019, geplantes Ende 2024

 

Wird die EGL 442 ausschließlich in der bestehenden Trasse erneuert?

Die EGL 442 wird weitestgehend in derselben Trasse entlang der bestehenden Abnahmepunkte erneuert. Innerhalb dieser Bestandstrasse ist der notwendige Eingriff in die Umwelt in den allermeisten Fällen am geringsten. In einzelnen, überschaubaren Bereichen kann eine Umverlegung notwendig werden. Einzelheiten stehen dazu heute noch nicht fest.

 

In welchen Fällen kann es zu einer Umverlegung kommen und welche Kriterien sind bei der Prüfung entscheidend?

Eine Umverlegung wird beispielsweise geprüft, sofern Hindernisse bei der technischen Umsetzung einen alternativen Trassenverlauf nahelegen. Partielle Anpassungen aufgrund von Siedlungsflächen oder umweltrechtlichen Belangen können ebenfalls auftreten. Die Prüfung dazu erfolgt fallspezifisch.

 

Was passiert bei einer Umverlegung mit der vorhandenen Leitung?

Bei einer Umverlegung der Trasse wird die vorhandene Leitung rückgebaut. In Einzelfällen kann aus besonderen Gründen der Verbleib der stillgelegten Bestandsleitung notwendig sein. Sofern die Leitung im Erdreich verbleibt, wird sie gesichert und verschlossen. Sowohl bei einer Entfernung der Leitung als auch im Falle eines Verbleibs im Erdreich ist die Sicherheit gewährleistet

 

Wie wird die Nähe zu Wohnbebauungen berücksichtigt?

Wird die Erdgasleitung in Siedlungsbereichen erneuert, handelt es sich hierbei um Gebiete mit besonderen Schutzbedürfnissen. Diese werden bei der Planung und Umsetzung selbstverständlich berücksichtigt. Gemäß Arbeitsblatt G463 des DVGW-Regelwerks sind hier vorsorgliche Schutzmaßnahmen vorzusehen.

(DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.)

 

Welche Beeinträchtigungen sind in der Bauphase zu erwarten? Wie wird mit Beinträchtigungen im näheren Umfeld des Bauprojektes umgegangen?

Im Bereich der betroffenen Grundstücke sowie in der Nähe der Zufahrten der Baustelle ist in der Bauphase zeitweise mit Lärm, Staub und Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Lärmbelastung durch den Baustellenverkehr ist nicht über die gesamte Dauer der Baumaßnahme konstant durchgehend, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitstakt auf der Baustelle. Ferngas und die ausführenden Firmen bemühen sich, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten,

 

Wohin kann man sich bei Beschwerden im Zuge des Bauverlaufs wenden?

Vor Beginn der Bauarbeiten wird eine Kontaktadresse für Beschwerden und Hinweise eingerichtet.

 

Wie lange werden die Arbeiten auf meinem Flurstück dauern?

Das läßt sich generell nicht sagen, insgesamt aber dauert es wohl zwei bis drei Monate, bis alles wieder hergestellt ist. Nicht zuletzt spielt dabei auch die Witterung eine Rolle. Individuelle Antworten gibt es jeweils vor Ort.

 

Wie lange bleibt der Rohrgraben geöffnet?

Im Durchschnitt beträgt die Zeit für das Öffnen und Wiederverfüllen des Rohrgrabens in einem Bauabschnitt rund 3 Wochen, abhängig von Gelände und Witterung

 

Kommt es zu baubedingten Einschränkungen im Straßen- und Schienenverkehr? Wie erfahren Verkehrsteilnehmer davon?

Bei der Kreuzung von Straßen- und Schienenwegen ist Ferngas zur Einholung einer Kreuzungsgenehmigung verpflichtet. Inwiefern es etwa zur baubedingten Einrichtung von Langsamfahrstellen kommt, wird von dem Schienennetzbetreiber bzw. dem Straßenbaulastträger entschieden. Sollte es zu einer baubedingten Einschränkung im Schienen- und Straßenverkehr kommen, wird dies über die üblichen behördlichen Wege durch die Schienennetzbetreiber bzw. Straßenbaulastträger kommuniziert und entsprechend veröffentlicht.

 

Wie gehen aktuelle Flächenplanungen der Kommunen in das Verfahren ein? Wie werden die bestehenden und kommenden Widmungen von Flächen berücksichtigt (Bauland, Bauerwartungsland, Gewerbegebiet etc.)?

Die aktuelle Flächenplanungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Sofern eine Umverlegung betrachtet wird, findet zudem eine fallspezifische Prüfung statt. Kommunale Vertreter werden außerdem auf speziellen Planungstreffen konsultiert und können dort Hinweise zu bestehenden Planungen geben.