Fragen und Antworten zum Projekt Erdgasleitung 442

Wie informieren und beteiligen sich Anwohner und Eigentümer?

Wo gibt es nähere Informationen zum Projekt? Wann werden Eigentümer über eine mögliche Betroffenheit informiert? Wie funktioniert der Bürgerdialog im Rahmen der Baumaßnahme? Wie kann ich mich als Bürger mit Hinweisen einbringen?

Im Rahmen der technischen Machbarkeitprüfung sollen die Belange der Landkreise, Städte, Kommunen, Gemeinden und Bürger Berücksichtigung finden. Hierfür wird das Bauvorhaben transparent kommuniziert. Neben einer Website und Informationsmaterialien wird Ferngas im Projektverlauf auch Dialogveranstaltungen anbieten. Termine hierzu werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

 

Was passiert im vorgelagerten informellen Verfahren?

Ferngas möchte bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Belange der Region bestmöglich in der Planung berücksichtigen. Zusätzlich zum formellen Verfahren finden daher Planungstreffen und Fachgespräche statt, bei denen Vertreter aus der Region (u. a. Bürgermeister, Landräte, Vereine, Verbände) transparent über das Projekt informiert werden und planungsrelevante Hinweise einbringen können. Diese fließen in das Planfeststellungsverfahren mit ein.

 

Was passiert auf einem Scoping-Termin?

Der Scoping-Termin ist ein Bestandteil des formellen Verfahrens und wird auf Bitten des Vorhabenträgers (Ferngas) durch die Obere Genehmigungsbehörde ausgerichtet. Neben dem Vorhabenträger nehmen die Träger Öffentlicher Belange teil. Zusätzlich können die vom Bund anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen eingeladen werden. Ziel des Termins ist die inhaltliche sowie räumliche Abgrenzung des Untersuchungsraums sowie die Festlegung notwendiger Untersuchungen zur Bestimmung möglicher Umweltauswirkungen des Projektes.